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Verlängerung der Bergbauerlaubnis beantragen

Allgemeine Informationen

Eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen einer oder mehrerer Bodenschätze wird Ihnen zunächst für maximal 5 Jahre erteilt. Wenn diese 5 Jahre abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis um jeweils weitere 3 Jahre verlängern. Eine solche Verlängerung müssen Sie beantragen.

Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:

  • Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken: ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen,
  • Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken: ausnahmslos für Forschungszwecke und
  • Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung: um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln.

Mit der Aufsuchungserlaubnis dürfen Sie noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Durch die Erlaubnis dürfen Sie lediglich in dem Ihnen zugesprochenen Erlaubnisfeld Bodenschätze erkunden. Eine gewerbliche Erlaubnis für einen bestimmten Bodenschatz kann nicht von einer weiteren gewerblichen Erlaubnis für denselben Bodenschatz am selben Erdoberflächenpunkt überdeckt werden.

Ausgenommen sind hierbei die wissenschaftlichen und großräumigen Aufsuchungen von bergfreien Bodenschätzen, da hier das Aufsuchungsziel ein anderes ist.

Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Edel- und Buntmetalle sowie Salze. Das Gebiet, auf das sich die Erlaubnis bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

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