Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Sondergebiet „Marina Mücheln“
Der Stadtrat Mücheln hat am 14.09.2017 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Sondergebiet „Marina Mücheln“ im Planverfahren nach § 13 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes soll im Wesentlichen die Verbringung von schwimmenden Ferienhäusern an die bestehende Steganlage ermöglicht werden.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Sondergebiet „Marina Mücheln“ (Stand August 2017) wird mit Begründung in der Zeit
vom 28.09.2017 bis einschließlich 30.10.2017
Montag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 -12.00 Uhr
im Bauamt (Rathaus-Hintergebäude, 1.OG, Zi. 64) der Stadt Mücheln, Markt 1 in 06249 Mücheln (Geiseltal) zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf sind zusätzlich während der Auslegungszeit in das Internet eingestellt und können auf der Internetseite der Stadt Mücheln unter https://www.muecheln.de/seite/182135/bebauungsplan_marina_muecheln.html eingesehen werden. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Mücheln, den 18.09.2017
Andreas Marggraf (Bürgermeister)