Erstattung für Schulfahrten beantragen
Allgemeine Informationen
Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.