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Wohnungsbauförderung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wohneigentum erwerben, neu bauen oder modernisieren möchten, stehen Ihnen verschiedene staatliche Förderprogramme zu Verfügung:

 

Herrichtung leerstehenden Wohnraums

Für die Modernisierung und Instandsetzung leerstehender und teilweise leerstehender Wohngebäude in Sachsen-Anhalt können Sie als Eigentümer einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 EUR je Wohneinheit.

Gefördert werden vor allem:

  • Die Instandsetzung und Modernisierung
  • Änderung des Wohnungszuschnitts
  • Die Behebung baulicher Mängel
  • Lärmschutz
  • Wärmedämmung
  • Barrierefreier Zugang

Diese geförderten Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindung.

 

Aufzugsprogramm

Wenn Sie Ihr Wohneigentum barrierefrei umbauen lassen möchten, können Sie einen Zuschuss für bestimmte Maßnahmen erhalten. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 EUR pro Wohneinheit. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise

  • Nachrüstung oder Verbesserung der Aufzugsanlagen
  • Einbau von Treppenliften

 

Wohnraummodernisierung

Wenn Sie Träger von Investitionen an Wohngebäuden sind, haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für die Wohnraummodernisierung zu erhalten. Die Wohngebäude sollen dabei unter den Aspekten des altersgerechten Wohnens (Mehrgenerationenwohnen und Barrierefreiheit) und des Klimaschutzes umgebaut werden. Neben selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sind auch bisher nicht wohnunwirtschaftlich genutzte Gebäude förderungsfähig.

 

Bildung von Wohneigentum

Für die Neuschaffung und den Erwerb von Wohneigentum können Sie ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 65.000 EUR erhalten. Hierzu müssen Sie mindestens 2 Haushaltsangehörige sein und Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 80 % überschreiten.

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

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