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Heizölverbraucheranlage anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:

  • für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
  • für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

  GTS