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Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
 
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
 
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

 

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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