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Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
 

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

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 GT 

  GTS