Dolmetscher und Übersetzer- Nachweis der fachlichen Eignung beantragen
Allgemeine Informationen
Die Feststellung der fachlichen Eignung für das Übersetzen, Dolmetschen sowie Gebärdensprachendolmetschen für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die eine allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung beantragen wollen.
Die Feststellung führt zur Staatlichen Anerkennung, die eine Grundlage der Beeidigung ist und berechtigt zur Führung des Prädikats "Staatlich anerkannte ..." oder "Staatlich anerkannter ..." als Bestandteil der Berufsbezeichnung.
Der Nachweis der Feststellung erfolgt gegenüber dem zuständigen Landgericht durch eine Urkunde nach einem bestimmten Muster. Die Urkunde enthält Angaben
- zur Person der Inhaberin oder des Inhabers,
- zur Sprachkombination (Muttersprache / Zielsprache) sowie
- zu den Fachgebieten, für die Sprach- und Sachkompetenz nachgewiesen worden sind.