Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle erteilt auf Ihren Antrag die Genehmigung des Betriebes eines Systems, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Genehmigung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, um die bei Erteilung der Genehmigung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben und vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.
Nach erfolgter Genehmigung haben Sie in Sachsen-Anhalt eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte, flächendeckende im Sammlung aller restentleerter Verpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Abfälle einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Sammelstrukturen zusammenwirken.