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Anerkennung als Privathochschule beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine private Hochschule in Sachsen-Anhalt führen wollen, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen. Die Anerkennung ist die Grundlage für die Bezeichnung als Hochschule. Ebenso können erst danach Hochschulprüfungen abgenommen und Hochschulgrade verliehen werden.

Wenn eine Hochschule innerhalb der Europäischen Union bereits anerkannt wurde, muss dies in Sachsen-Anhalt nicht erneut erfolgen. Jedoch muss eine Anzeige erfolgen und die Anerkennung vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

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