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Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Voraussetzungen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

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