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Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

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