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Gewerbsmäßiges Sammeln und Verarbeiten von wildlebenden Pflanzen beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.

Fristen

Anträge / Formulare

Weitere Informationen

Zuständige Stelle(n)

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