Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Instagram   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) in das Handelsregister

Allgemeine Informationen

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA