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Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister

Allgemeine Informationen

Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:

  • Ihre Firma
  • den Ort
  • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
  • Vorname
  • Nachname
  • Ihr Geburtsdatum

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA