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Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden

Allgemeine Informationen

Das Genossenschaftsrecht sieht vor, dass eine Genossenschaft in das Genossenschaftsregister einzutragen ist. Sie muss von mindestens drei Gründungsmitgliedern gegründet werden. Die Anmeldung muss vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:

  • Firmensitz
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

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 GT 

 LAGA