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Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister

Allgemeine Informationen

Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle(n)

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