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Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle(n)

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