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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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