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Beseitigung von Anlagen anzeigen

Allgemeine Informationen

Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von

  1. Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
  2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
  3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

verfahrensfrei.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
 

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

  GTS