Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Instagram   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen

Allgemeine Informationen

Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.

Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.

Welche Zuschüsse gibt es?

Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal

  • 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
  • 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)

Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA