Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen
Allgemeine Informationen
Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.
Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.
Welche Zuschüsse gibt es?
Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal
- 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
- 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)
Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.