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Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen

Allgemeine Informationen

Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.

Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.

Welche Zuschüsse gibt es?

Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal

  • 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
  • 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)

Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

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