Je nach erworbenem Abschluss, sind nachfolgende Unterlagen dem formlosen Antrag beizufügen:
1. Hochschulabschluss mit Diplom oder ohne Diplom und Promotion
- Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde, Promotionsurkunde,
- Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel,
- unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung
2. Hochschulabschluss ohne Diplom (Nachdiplomierung)
- Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde,
- Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel
- unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung
3. Fach- und Ingenieurschulabschluss (Nachdiplomierung)
- Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
- amtlich beglaubigte Kopie des Fach- bzw. Ingenieurschulzeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde,
- Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel,
- tabellarischer beruflicher Werdegang nach Studiumabschluss,
- amtlich beglaubigte Kopie über eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, d.h. ein Berufstätigkeitnachweis in der studierten Fachrichtung auf dem Niveau des Fach- bzw. Ingenieurschulabsolventen durch Auszug aus dem SV-Buch incl. Seite mit den persönlichen Daten oder qualifiziertes Arbeitszeugnis; bei selbstständiger Tätigkeit durch den Steuerberater ein Originalschreiben mit den Aussagen zu dem ausgeübten Gewerbe, Zeitraum, Tätigkeiten des Fachschulabsolventen. Kindererziehungszeiten zählen nicht zur einschlägigen Berufstätigkeit.
- unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung
4. Bei sonstigen Abschlüssen wie Diplompädagoge ohne Lehrbefugnis, Ingenieur- bzw. Ökonompädagoge, Ingenieur für Brandschutz, Fachingenieur usw. wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.