Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Instagram   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bildungsabschlüsse aus der DDR im Hochschulbereich anerkennen lassen

Allgemeine Informationen

Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule bzw. einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt hatte oder hat, können die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und ggf. die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.

Das Antragsformular und die Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Formulare.

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA