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Gaststättengewerbe anzeigen

Allgemeine Informationen

Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA