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Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

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 GT 

 LAGA