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Gaststättengewerbe Untersagung

Allgemeine Informationen

Der Betrieb eines Gaststättengewerbes kann aus gegebenem Anlass von der zuständigen Behörde untersagt werden. Gründe für die Untersagungen können sein:

  • dass der Betreiber unzuverlässig ist, also keine Gewähr dafür bietet, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen,
  • oder die Anzeige zum Betrieb der Gaststätte nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet.

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

 NKI 

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