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Straßenschaden an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden

Allgemeine Informationen

Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

Voraussetzungen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

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  GTS