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Straßenschaden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts) melden

Allgemeine Informationen

Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.

Voraussetzungen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

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  GTS