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Beschwerde über Baustelle einreichen

Allgemeine Informationen

Lärm- und Staubbelästigungen sind bei Baustellen leider nicht immer vermeidbar. Es wurde aber gesetzlich geregelt, wie laut Baumaschinen sein dürfen.

Wenn Sie sich durch eine Baustelle zu stark belästigt fühlen, können Sie Beschwerde einreichen.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden können.

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA