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Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden

Allgemeine Informationen

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung betreiben lassen. Diese kann aus einer Person bestehen oder auch durch mehrere Personen erfolgen. Hierfür müssen Sie für jede Person eine Stellvertretererlaubnis schriftlich beantragen.

Sobald Sie diese Person nicht mehr als Stellvertretung einsetzen, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Die Stellvertretererlaubnis kann befristet erteilt werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Bearbeitungsdauer

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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