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Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen

Allgemeine Informationen

Der Schutz und die Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung haben an Bedeutung gewonnen. In Sachsen-Anhalt wird eine nahe psychiatrische Versorgung angestrebt. Die Hilfen sollen verfügbar und zugänglich sein.

Personen mit einer psychischen Erkrankung sollen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen.

Personen mit einer psychischen Erkrankung leiden unter folgenden Krankheiten oder Störungen:

  • geistige oder seelische Krankheit,
  • geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß,
  • Suchtkrankheit

Wenn auch Sie von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, können Sie mit Fachkräften über Behandlungensprechen. Alle angebotenen Hilfen können Sie freiwillig in Anspruch nehmen.

Mögliche Hilfen sind die Beratung und Vermittlung in medizinische und psychosoziale Maßnahmen.

Mit diesen Hilfen soll eine klinische Unterbringung vermieden werden oder Sie nach einer Unterbringung wieder in das gesellschaftliche Leben integrieren.

Alle Maßnahmen werden ärztlich oder psychotherapeutisch begleitet.

Auch wenn Sie mit einer Person mit einer psychischen Erkrankung zusammenleben, können Sie Hilfen, insbesondere die Beratung, in Anspruch nehmen.

 

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

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