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Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen

Allgemeine Informationen

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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