Sie können einen Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht über die Grundschule beim Landesschulamt einreichen.
- Der Antrag ist zu begründen (mit entsprechenden Unterlagen).
- Die Grundschule führt mit Ihnen daraufhin ein Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten.
- Sie nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet diese Stellungnahme mit dem Protokoll des Beratungsgesprächs an das Landesschulamt.
- Das Landesschulamt entscheidet nach Bewertung der möglichen Förderung zum Erreichen der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lernstart über die Verschiebung.
- Sie bekommen einen Bescheid mit der Entscheidung des Landesschulamtes.
Die Grundschule wird vom Landesschulamt informiert.