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Eintragung ins Handelsregister für Europäische Gesellschaft beantragen

Allgemeine Informationen

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:

  • Firmensitz
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Weitere Informationen

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

 LAGA