Sie werden am Kolleg aufgenommen, wenn Sie bei Eintritt in die Einführungsphase:
- im Land Sachsen-Anhalt Ihren Wohnsitz haben,
- am 1. August des Aufnahmejahres das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife oder den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erreicht und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder
- eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes zählt, nachweisen können.
- Falls Sie studieren, dürfen Sie während des Besuches im Kolleg keine berufliche Tätigkeit ausüben.
Hinweis: Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des freiwilligen sozialen oder des freiwilligen ökologischen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes, des Entwicklungsdienstes, einer begonnenen, aber nicht erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung sowie durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit oder eine amtsärztlich bescheinigte Berufsunfähigkeit werden anerkannt. Die Ausübung einer selbstständigen Beschäftigung kann bei Nachweis durch die Vorlage von Dokumenten als Berufstätigkeit angerechnet werden.