Nichtschülerprüfung beantragen
Allgemeine Informationen
Die Schulfremdenprüfung (in Sachsen-Anhalt Nichtschülerprüfung) ermöglicht es Ihnen den Hauptschul- , den Realschulabschluss, den erweiterten Realschulabschluss oder das Abitur (nicht an beruflichen Gymnasien) nach Ihrer eigentlichen Schulzeit abzulegen.