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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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