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Erstattung für Schutzimpfungen beantragen

Allgemeine Informationen

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

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