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Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung

Zu den Leistungen der Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern zählen:

  • Medizinische Vorsorgeleistungen
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Behandlungen
  • Vorbeugemaßnahmen
  • Beratung

Das Sozialamt entscheidet über den Inhalt und Umfang der Leistungen, die übernommen werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Verfahrensablauf

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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