Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
Zu den Leistungen der Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern zählen:
- Medizinische Vorsorgeleistungen
- Früherkennungsuntersuchungen
- Behandlungen
- Vorbeugemaßnahmen
- Beratung
Das Sozialamt entscheidet über den Inhalt und Umfang der Leistungen, die übernommen werden.