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Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen beantragen

Allgemeine Informationen

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

  • die Approbation vorliegen

und

  • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Zuständige Stelle

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Zuständige Stelle(n)

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