Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Teilen auf Facebook   Instagram   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe dauerhaft betreiben möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angegeben, um welche Betriebsart es sich handelt.

Betriebsarten sind zum Beispiel:

  • Imbiss / Schnellrestaurant
  • Schankwirtschaft
  • Speisewirtschaft
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen
  • Tanzlokal
  • Freischankfläche (Biergarten)
  • Café
  • Bar
  • Diskothek
  • Autobahnraststätte
  • Trinkhalle
  • Shisha-Bar
  • Warenhausgaststätte.

Sie müssen eine Anzeige auch in folgenden Fällen einreichen:

  • Betrieb von Zweigniederlassungen,
  • Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle,
  • die Verlegung der Betriebsstätte,
  • die Erweiterung des Angebotes und
  • die Aufgabe des Betriebes der Betriebsstätte.

Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen. Sie müssen angeben, wenn das bisherige Angebot im laufenden Gaststättenbetrieb auf alkoholische Getränke oder auf das Angebot von zu bereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgedehnt werden soll.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Bearbeitungsdauer

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

   MM 

 MT 

 NKI 

EXWOST-LOGO

 GT 

  GTS