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Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Allgemeine Informationen

Der Beruf Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie einen ausländischen Ausbildungsnachweis zum Heilerziehungspfleger oder zur Heilerziehungspflegerin besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Beruf in Sachsen-Anhalt arbeiten.

Dafür müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde einreichen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Landesbehörde Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation in Sachsen-Anhalt. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung. Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", der in Sachsen-Anhalt an Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Heilerziehungspflege vergeben wird.  

Nachdem ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie eine Rückmeldung. Wenn Ihnen für eine Anerkennung berufliche Qualifikationen fehlen, nennt der Bescheid die wesentlichen Unterschiede. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Bearbeitungsdauer

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

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