Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen
Allgemeine Informationen
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit.
Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.