Feldes- und Förderabgabe zahlen
Allgemeine Informationen
Als Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis zum gewerblichen Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen haben Sie jährlich eine Feldesabgabe und als Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung haben Sie jährlich für die innerhalb des jeweiligen Jahres gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe an das Land zu entrichten, wenn sich das Erlaubnisfeld beziehungsweise Bewilligungsfeld im Bundesland befindet.
Betroffen sind Bodenschätze wie:
- Steinsalz und Sole
- Kiese und Sande
- Quarz- und Spezialsande
- Natursteine
- Tonige Gesteine
- Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandsteinen