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Erlaubnis als Erzieher aus dem Ausland beantragen

Allgemeine Informationen

Der Beruf der Erzieherin beziehungsweise des Erziehers ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesem Beruf im Land Sachsen-Anhalt nur dann arbeiten, wenn Sie zum Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte Erzieherin”/ “Staatlich anerkannter Erzieher” berechtigt sind.

Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher“, der in Sachsen-Anhalt an Fachschulen für Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik vergeben wird.  Ist keine umfängliche Gleichwertigkeit gegeben, wird über Ausgleichsmaßnahmen entschieden (z.B.  Eignungsprüfung).

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Bearbeitungsdauer

Zuständige Stelle

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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