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Ordnungsbehördliche Bestattung durchführen

Allgemeine Informationen

Verstirbt ein Mensch, muss die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Die Bestattung müssen die Angehörigen der verstorbenen Person organisieren. In Einzelfällen kann abweichend davon eine Person oder Einrichtung dazu verpflichtet sein, wenn der Verstorbenen diese zu seinen Lebzeiten damit beauftragt hat.

Wenn keine Angehörigen und keine sonst verpflichteten Personen oder Einrichtungen (Beauftragte) ausfindig gemacht werden können, erfolgt eine ordnungsbehördliche Bestattung. Hierbei wird die Bestattung von der Gemeinde organisiert.

Grundsätzlich sind bei ordnungsbehördlichen Bestattungen Erd- und Feuerbestattungen möglich. Aufgrund der niedrigeren Kosten wählen die meisten Kommunen eine Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung.

Voraussetzungen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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