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Weiterbildungsstätte anerkennen lassen

Allgemeine Informationen

Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Die Anerkennung bildet die Voraussetzung für die Förderung durch das Land.

Ihre Weiterbildungsstätte muss vom für Erwachsenbildung zuständigen Ministerium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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