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Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern

Allgemeine Informationen

Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr. Wenn Sie besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen, können Sie öffentlich bestellt und vereidigt werden.

Sie unterwerfen sich damit zusätzlichen Berufs- und Objektivitätspflichten.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Mit der öffentlichen Bestellung wird ein besonderes öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel für Sachverständige in Deutschland verliehen. Es gibt keine höhere Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit.

Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur‑, Architekten oder Landwirtschaftskammern und andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.

Die Kontaktdaten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einheitlichen Verzeichnissen veröffentlicht.

Die Bezeichnung „öffentlich-bestellt und vereidigt“ ist rechtlich geschützt.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren (Kosten)

Fristen

Bearbeitungsdauer

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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