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Zulassung für Eierpackstelle beantragen

Allgemeine Informationen

Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken oder umpacken. Nur Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortieren.

Sie können eine Eierpackstelle nur dann betreiben, wenn die zuständige Behörde die Eierpackstelle auf Ihren Antrag hin marktrechtlich zugelassen hat und Sie einen Packstellen-Code erhalten haben.

Für die Zulassung als Packstelle muss Ihr Betrieb über geeignete Räumlichkeiten und technische Einrichtungen zum Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen verfügen.

Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie Eier

  • ab der Produktionsstätte, 
  • an der Haustür oder 
  • auf einem öffentlichen Markt 

direkt an Endverbrauchende und nicht nach Güte- und Gewichtsklassen abgeben.

Sie benötigen eine Zulassung als Packstelle, wenn Sie als direktvermarktender Betrieb 

  • die Eier über einen Handelspartner, also Einzelhandel, Bäckerei, Kiosk oder andere vermarkten oder 
  • die Eier nach Größe und Güteklasse sortiert anbieten wollen oder
  • einen Absatzradius von mehr als 100 Kilometern haben. 

Sie müssen die Eier innerhalb von 10 Tagen nach dem Legen sortieren, kennzeichnen und gegebenenfalls verpacken.


Sortierte und gegebenenfalls abgepackte Eier der Güteklasse A dürfen Sie nur mit aufgedrucktem Erzeugercode abgeben.

Die Verpackungen müssen

  • sauber,
  • stoßfest,
  • trocken und
  • unbeschädigt sein.

Das Material der Verpackungen muss die Eier vor Fremdgeruch und möglicher Qualitätsverschlechterung schützen.

Mit der Zulassung der Packstelle stehen Ihnen alle Vermarktungswege offen. Sie müssen folgende Listen führen:

  • Zukaufliste: Anzahl der zugekauften Eier je Erzeugerbetrieb
  • Sortierliste: Anzahl der Eier je Kategorie je Tag
  • Verkaufsliste: Anzahl der verkauften Eier mit Verkaufsort und -datum

Die Listen müssen Sie 12 Monate aufbewahren. 
 

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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