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Abweichende Ruhezeit beantragen

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich  zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar

  • bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruf-bereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
  • bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. 
 

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Zuständige Stelle

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Verfahrensablauf

Zuständige Stelle(n)

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 MT 

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